Jugendschutz im Schwimmerbund Göppingen

Neben der Vielfalt bei uns im Verein, ist uns in der Jugendarbeit auch der Jugendschutz für alle unsere Trainer:innen und Funktionsträger:innen ein wichtiger Faktor. So wurde auch schon in der Vergangenheit hier genau geschaut wer bezüglich des Kinder- und Jugendschutz eingesetzt ist.

2023 wurden nun die ersten Verantwortlichen hierzu durch Fortbildungen und Teilnahme an Informationsveranstaltungen sensibilisiert und qualifiziert. Mit dem aktuellem Wissen konnte dann,

in 2024 das Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen angepasst werden. Somit können wir nun gemäß dem Bundeskinderschutzgesetz §72a SGB VIII unsere in dem Bereich eingesetzten Verantwortlichen, qualifizieren, sensibilisieren und gemeinsam feststellen dass jeder auch für diese Tätigkeit eingesetzt werden kann.


Diesen Prozess werden wir mit allen Trainern, Betreuer und den verantwortlichen Jugendleiter/-innen regelmäßig weiterführen. Ebenso werden wir jeden der bei uns im Bereich der Kinder und Jugendlichen im Verein mitwirken will, in dieses Vorgehen einbinden.


Seit September 2024 haben wir eine Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (§72a SGB VIII) mit dem Kreisjugendamt Göppingen geschlossen. Die Handlungsempfehlungen des Kreisjugendamt wurden bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzept berücksichtig und finden bei uns Beachtung.


Sollte es zu einem Vorfall kommen, oder gibt es auch nur zu diesem Thema eine Frage, kann dies von jedem Vereinsmitglied oder Elternteil an uns unter folgender E-Mail ( Jugendschutz@sb-goeppingen.de ) gemeldet oder angefragt werden.